Rechtsprechung
BVerwG, 14.10.2002 - 7 B 55.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klage gegen Geräuscheinwirkungen auf Grund des liturgischen Geläuts einer Kirche - Einzuhaltende Immissionsrichtwerte bei liturgischem Glockengeläut - Kostentragung für passiven Lärmschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einzuhaltende Immissionsrichtwerte bei liturgischem Glockengeläut
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 08.12.1998 - W 6 K 97.1218
- VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338
- BVerwG, 14.10.2002 - 7 B 55.02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke …
Auszug aus BVerwG, 14.10.2002 - 7 B 55.02
a) Nach Auffassung der Beklagten weicht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1996 - BVerwG 4 B 152.96 - (Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 15) ab.Er hält sich damit an die Vorgaben der von der Beklagten herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das seine Aussagen zur Zumutbarkeit des sich im Rahmen des herkömmlichen haltenden kultischen Glockenläutens ausdrücklich nur für den Regelfall getroffen (grundlegend Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62 , sowie Beschluss vom 2. September 1996, a.a.O.) und damit besondere Fallgestaltungen, die eine abweichende Beurteilung verlangen, nicht ausgeschlossen hat.
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
Auszug aus BVerwG, 14.10.2002 - 7 B 55.02
Er hält sich damit an die Vorgaben der von der Beklagten herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das seine Aussagen zur Zumutbarkeit des sich im Rahmen des herkömmlichen haltenden kultischen Glockenläutens ausdrücklich nur für den Regelfall getroffen (grundlegend Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62 , …sowie Beschluss vom 2. September 1996, a.a.O.) und damit besondere Fallgestaltungen, die eine abweichende Beurteilung verlangen, nicht ausgeschlossen hat.
- VGH Bayern, 11.01.2005 - 22 ZB 04.3246 Seine Aussage, dass die staatskirchlichenrechtliche Privilegierung des liturgischen Läutens in jedem Einzelfall einer Vergewisserung bedürfe, weist nicht auf einen erhöhten rechtlichen Problemgehalt hin, sondern belegt nur die Abhängigkeit der zu treffenden Abwägungsentscheidung von den jeweils vorliegenden Einzelumständen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.10.2002 - 7 B 55/02; in: Beck Rs 2003, 20098).